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Ein Sieg, der keiner ist: Rot-Grüns AfD-Verbotsantrag schadet der PRÜF-Initiative

Luzian Massarrat

Die rot-grüne Koalition brüstete sich zum Jahresbeginn mit einem eigenen Weg hin zum AfD-Verbotsverfahren. Doch der Beschluss der Bürgerschaft ist nur Schein-Aktionismus und verringert die Chance auf einen Prüfantrag aus dem Bundesrat.

Dieser Artikel erschien zuerst in der Februar Ausgabe des MitteNmang.

Seit November 2025 demonstrierten an jedem ersten Sonntag im Monat tausende Menschen für ein AfD-Verbotsverfahren. Aufgerufen hatte die Initiative PRÜF um Nico Semsrott. Die Idee dahinter: Die CDU/CSU blockiert in Bundestag und Bundesregierung jede Bestrebung, einen Prüfantrag an das Bundesverfassungsgericht zu stellen. Eine Chance auf die erforderliche Mehrheit gibt es aber im Bundesrat, wo die Landesregierungen vertreten sind. Um Druck für die Mehrheitsfindung in der Länderkammer aufzubauen, möchte PRÜF monatliche Demos in allen Landeshauptstädten organisieren. Leuchtturm war zunächst Hamburg – hier gab es von Anfang an monatliche Demos. Und schon nach drei Monaten, scheint sich die rot-grüne Koalition zu bewegen und beschließt einen entsprechenden Antrag in der Bürgerschaft … oder?

Leider nicht. Der Antrag von Rot-Grün torpediert das Ansinnen von PRÜF und ist gleichzeitig ein gewitzter Schachzug, um den Hamburger Demos jede Angriffsfläche zu nehmen.

Der Kern hinter der Idee von PRÜF ist ja eben, dass auf Bundeseben eine Blockade vorliegt, im Bundesrat allein aber eine Mehrheit möglich wäre. Hamburg aber will sich jetzt „für die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundes“ einsetzen – und macht damit deutlich, dass es nur gemeinsam mit dem Bundestag (und dem rechtsaußen CSU-Innenminister Dobrindt) aktiv werden will. Damit stellt Hamburg sich gegen die PRÜF-Forderung, im Bundesrat eine einfache Mehrheit zu beschaffen und setzt die Hürde für ein Zustandekommen des Prüfauftrags wieder höher. Zusätzlich verschleppt der Hamburger Plan das Verfahren in die ferne Zukunft: Wenn die Prüfung der AfD durch den Verfassungsschutz erfolgreich durch das Verwaltungsgericht geprüft wurde,  soll eine Arbeitsgruppe prüfen, ob eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht erfolgversprechend ist. Wer, wann, wie und nach welchem politischen Kalkül in dieser Arbeitsgruppe mitwirkt, steht in den Sternen.

Doch Rot-Grüns Vorstoß war gewitzt: Wer jetzt auf weiteren Demos von Hamburg handeln fordert, wird sicherlich immer darauf verwiesen, dass die Koalition sich ja bereits positioniert hätte und für ein Verfahren sei. Weitere Demos in Hamburg haben sich damit so gut wie erledigt, das Thema ist in Hamburg tot und die Koalition hat sich mit ihrer Verschleppungstaktik jeder Kritik entzogen. PRÜF bleibt wenig anderes übrig, als den Beschluss als Erfolg zu feiern und zu hoffen, damit Schwung für andere Bundesländer aufnehmen zu können.

Eine bessere Alternative wäre übrigens denkbar: Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft forderte in einem eigenen Antrag, dass Hamburg sich Bremens Initiative anschließt und im Bundesrat für ein AfD-Verbotsverfahren stimmt. Doch das hat die Hamburger Regierungskoalition abgelehnt.